Autorin: Cristina
Weiße, reiche Männer dürfen nicht mehr unverblümt in den Himmel gehoben werden, und wenn es keine Loos Hasser mehr gibt, bin ich tot.

Wir gehen rein.
Adolf Loos gilt als einer der bedeutendsten Architekten und Architekturtheoretiker des 20. Jahrhunderts. Allerdings wird in der gelehrten Designtheorie und auch der Öffentlichkeit selten beleuchtet, dass er sich 1928 einem Gerichtsprozess stellen musste.
Was wurde ihm vorgeworfen?
Drei Mädchen im Alter von acht bis zehn Jahren beschuldigten ihn, sie entkleidet, gebadet und sexuell missbraucht zu haben.
Fast ein Jahrhundert lang konnte die Gerichtsverhandlung nur anhand von Pressemitteilungen sowie Aussagen vom Umfeld des Angeklagten rekonstruiert werden. Als jedoch die Gerichtsakte des Falls vor beinahe zehn Jahren auftauchte und veröffentlicht wurde, hatte man die wichtigste Quelle des Falls wiedererlangt: Die tatsächlichen Beschuldigungen, alle Aussagen der Beteiligten und der genaue Wortlaut des Urteils konnten endlich eingesehen werden.
Trotzdem findet man auch heute nahezu keine öffentlich zugänglichen Texte, in denen die Stimmen der Opfer in den Mittelpunkt gerückt und aufgearbeitet werden.
Kult um die falsche Person A
Der Kult um seine Person half Loos während des Prozesses ein milderndes Urteil herauszuschlagen. Noch immer werden seine Verbrechen beschönigt oder gar verschwiegen, um sich weiterhin ungestört an seinem Werk bereichern zu können.
Hintergrund und zeitlicher Ablauf
- Adolf Loos plante angeblich, Mädchen einen Kulturaustausch nach Frankreich zu ermöglichen und suchte dafür über die Akademie der Künste in Wien Teilnehmerinnen.
- Über Anton Fiedler kamen mehrere Mädchen (u. a. Mitzi Fiedler, Erika Pipek, Hermine und Ida Freudenreich) ab dem 28. August 1928 wiederholt in Loos’ Wohnung.
- Die Besuche steigerten sich bis zu Treffen, bei denen Loos mit einzelnen Mädchen allein war und mit Mitzi Ausflüge (z. B. in den Prater) unternahm.
- Am 3. September 1928 wurde nach einer anonymen Anzeige eine Hausdurchsuchung durchgeführt, bei der u. a. 272 pornografische Bilder mit Darstellungen minderjähriger Mädchen gefunden wurden.
- Aufgrund der Funde und Zeugenaussagen wurde Loos wegen Schändung sowie Verführung zur Unzucht angeklagt; nach kurzer Haft kam er gegen Kaution frei, bevor Ende November eine nicht öffentliche Gerichtsverhandlung begann.
Vorfälle
Adolf Loos lockte die Kinder unter dem Vorwand des Aktzeichnens zu sich, gab im Verlauf des Prozesses jedoch offen zu, dass das Zeichnen der Kinder nur ein Theater war: „[…] [E]s war mir bei diesem Aktzeichnen nur darum zu tun, die Kinder eingehend betrachten zu können, um zu überprüfen, ob ich ein krankes Kind vor mir habe oder nicht; um die Geschlechtsteile zu sehen […]“.1 Laut eigenen Aussagen wollte Loos nur moralisch unverdorbene Kinder nach Frankreich schicken und glaubte, den Gesundheitszustand und die Sittlichkeit daran festmachen zu können, wie dunkel ihre Geschlechtsteile seien:
„Aus diesem Grunde habe ich auch die Kinder auskleiden lassen, weil man es da am besten sehen kann, Kinder die ganz dunkle Geschlechtsteile haben, sind viel gebraucht worden. Dieses 8 jährige Kind das zu mir gekommen ist, hatte derartige dunkle Geschlechtsteile“.2
„Die Mizzi Fiedler hat aus der Vagina geblutet und hatte einen Ausfluss wie Eiter“.3
Nach den geschilderten Beobachtungen zog Loos einen ihm seit fünf Jahren bekannten Arzt (Dr. Erwin Spiegel) ohne Einverständnis der Eltern zu Rate, welcher bei Mitzi Fiedler nichts Ungewöhnliches feststellen konnte. Er merkte lediglich an, dass sie nicht mehr unberührt sei.4 Weder Loos noch Spiegel wurden für die Untersuchung vor Gericht belangt.
Spagat
Loos bezeichnete sich selbst als großen Freund des Tanzes und beteuerte, dass er allen Frauen, mit denen er verkehrte, zugeredet habe, das Tanzen zu erlernen.5 Zu diesem angeblichen Zweck veranlasste er die Mädchen nackt Spagat zu üben und berührte sie hierbei an den Geschlechtsteilen, da er ihnen angeblich Hilfestellung geben wollte.6 Er wäre hierbei nie bewusst an die Mitte der Mädchen herangekommen, davon hätte er schon aus „Reinlichkeitsgründen“7 abgesehen. Unter dem Verweis darauf, dass Kinder aus dem Proletariat verdorben und schmutzig wären, bestritt er entschlossen, sie unter anderen Umständen berührt zu haben.8
Unsittliche Stellungen
Während der Verhandlung wurden die Stellungen, in welchen die Kinder gezeichnet wurden, immer wieder thematisiert, denn diese waren durchweg sexueller Natur und glichen den bei der Wohnungsdurchsuchung beschlagnahmten pornografischen Fotografien.
Der Angeklagte wies jede Schuld von sich und machte die Mädchen für die Auswahl der Posen verantwortlich.9 Hierbei sonderte er Mitzi Fiedler aus und beschuldigte sie, sich die Stellungen ausgedacht zu haben: „Mitzi ist ein schamloses Kind, die Stellungen, die die Kinder eingenommen haben, habe ich ihnen nicht alle gezeigt“.10
Auf die Frage, warum er solche Stellungen überhaupt zeichnete und die Kinder nicht anhielt, andere einzunehmen, antwortete er, dass er die Zeichnungen als Dokument der moralischen Verfehlung der Kinder benötigen würde. Als Beweis dafür, dass sie zu unsittlich seien, um sie mit nach Paris zu schicken.11
Wenn man Loos‘ absurder Logik folgen wollen würde, könnte man sich fragen, warum er die Kinder weiterhin zu sich bat, nachdem er schnell feststellte, dass sie nicht für seine Pläne geeignet waren. Auch hierfür legte er die passende pädophile Ideologie zurecht: „Ich habe die Pipek auch baden lassen, weil ich ihr diese Wohltat des Reinigungsbades zukommen lassen wollte, wenn ich sie auch sonst nicht brauchen konnte“.12
Diffamierung der Kinder
Adolf Loos und seine Anwälte stellten die Glaubhaftigkeit der Mädchen von Anfang an vor Gericht und Öffentlichkeit in Frage. Laut Loos seien die Angaben der Kinder „vollkommen unrichtig. Die Mädchen sind durchweg schon sittlich vollkommen verdorben […]“.13
Seiner Aussage nach würden die Mädchen lügen, übertreiben und hätten alles miteinander abgesprochen14, ihre Beschuldigungen seien frei erfunden und nur durch angedrohte Schläge ihrer Eltern zustande gekommen.15
Täter-Opfer-Umkehr par excellence
Loos selbst resümierte nach einer erfolgten Kautionszahlung seine Arbeit als Architekt und reiste hierfür mehrfach ins Ausland, wodurch er seinen Bekanntheitsgrad und seine Stellung in der Gesellschaft akzentuieren konnte.16 Der Kontrast von armen Arbeiterkindern zum erfolgreichen und sehr gefragtem Architekten wurde also ausgebaut und sich zu Nutze gemacht: Täter-Opfer-Umkehr par excellence. Wem glaubt man eher: Kindern, die ohnehin kaum Rechte besitzen, oder einem erfolgreichen Architekten?
Als das Gericht die Frage stellte, warum er den Kindern sexuelle Bemerkungen entgegenbrachte, sagte er Folgendes aus:
„[…] so muss ich darauf verweisen, daß nach der Erfahrung, die ich habe, bei den Proletariatskindern das sexuelle Moment eine sehr grosse Rolle spielt. […] Für diese ist die Entschädigung, die sexuelle Bestätigung, mit der sie oft schon mit 5 Jahren beginnen. Man findet deshalb auch am leichtesten eine Brücke zu diesen Kindern, wenn man auf ihre Gedankengänge eingeht und mit ihnen von sexuellen Dingen zu sprechen beginnt“.17
Loos versucht die angebliche sexuelle Unzüchtigkeit der Kinder mit ihrer mangelnden Glaubwürdigkeit zu verknüpfen. Da sie sexuell verdorben seien, sind sie dies gewiss auch moralisch und somit gar nicht imstande, die Wahrheit zu sagen. Ein altbekanntes ideologisches Konstrukt: Arme Leute können nicht die Wahrheit sagen. Weiter ging es mit der Aussage, die Kinder würden Rache suchen: „Ich glaube, dass die Kinder bereits verdorben waren und jetzt alles, was sie früher einmal erlebt haben, mir anlasten“.18
Besonders der Charakter Mitzi Fiedlers – die für den Fall bedeutendste Zeugin – wird wiederholt in Frage gestellt. Schon im Alltag hätte sie oft Lügen verbreitet, „[s]o hatte sie einmal in der Schule erzählt, ihre Mutter habe 35 Millionen gewonnen, was aber nicht wahr war“.19 Durch solche „[…] Lügenhaftigkeit und prahlerischen Aufschneiderei […]“20 sei ihr nicht zu trauen. Die zugezogenen Sachverständigten Dr. Erwin Lazar und Dr. Hermann Frischauf sind sich einig und haften ihr eine pseudologia fantastica an, bezichtigen sie also des wahnhaften Lügens.
Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass Mitzi Fiedler sexuelle Handlungen bekannt seien und sie ihrer Fantasie – durch das Aktzeichnen und Baden seitens Loos – freien Lauf ließ und diese auch auf die anderen Kinder übertrug.21 Auch schon Andreas Weigel merkte an, dass
„[…] Erwin Lazar und Hermann Frischauf, die beiden für die Einschätzung der Glaubwürdigkeit der Mädchen maßgeblichen Gerichtspsychiater, befangen [waren], weil beide in einem privaten Nahverhältnis zur Familie Schwarzwald, d.h. Loos‘ engstem Freundeskreis, standen“.22
Sicht der Opfer
Die Frage, wem denn nun mehr zu trauen wäre, bildete die größte Problematik für das Gericht und auch die Öffentlichkeit. Trotz der Darstellungen der Kinder als Lügner berichteten sie jedoch alle drei unabhängig voneinander und – wie aus der Gerichtsakte zu entnehmen ist, ohne Zutun der Erwachsenen – von den Geschehnissen.
So bezeugte Dr. Hermann Röder, welcher die ersten Zeugenaussagen aufnahm, dass Anton Fiedler darauf bestand, dass seine Tochter dem Kommissar alles eigenständig erzähle. Er habe ihr nur vermittelt, dass sie alles sagen solle, was sie wüsste, und sich nicht fürchten müsse.23 Auch in anderen Zeugenvernehmungen lassen sich keine Suggestivfragen finden.
Unsittliche Stellungen B
Wie auch von Loos bestätigt, gaben die Mädchen an, dass sie vornehmlich Stellungen einnehmen mussten, bei denen ihre Geschlechtsteile gut zu erkennen waren. Jedoch bezeugte jede von ihnen, dass sie sich auf Angaben von ihm positionierten. So betont Erika Pipek es auch in ihrer Aussage:
„Die Füsse haben wir auseinander geben müssen, legen haben wir uns auch müssen auf den Bauch und die Hände über den Kopf geben. Dann haben wir uns müssen zueinander setzen und uns um den Hals nehmen und die Füsse auseinander geben“.24
Auch über eine weitere durchweg sexuelle Pose berichteten Mitzi Fiedler und Ida Freudenreich unabhängig voneinander. Ida gab an: „Einmal haben wir uns auch zusammenlegen müssen, die Mitzi und ich. Die Mitzi hat die Füsse da gehabt (Zg. zeigt beiderseits ihres Kopfes) und den Kopf da (Zg. zeigt in die Gegend ihrer Geschlechtsteile)“.25 Und auch Mitzi erinnerte sich an eine solche Stellung: „[…] Ida hat sich auf mich darauf legen müssen, ich habe meinen Mund dort gehabt, wo die Ida auf die kleine Seite muß und die Ida hat ihren Mund dort gehabt, wo ich auf die kleine Seite muß“.26 An Aussagen wie diesen lässt sich erkennen, wie sehr sich die Mädchen schämten und dass sie keinerlei sexuelle Ausdrücke kannten. Dies spricht deutlich gegen Loos‘ Annahme, dass sie schon im Vorfeld Erfahrungen sammelten. Auch eine weitere Aussage Mitzi Fiedlers stellt diesen Umstand dar:
„[…] sodann wird an sie […] die Frage gestellt, ob sie sich gerne mit sich selbst spiele. Das Kind versteht sichtlich den weiteren Sinn dieser Frage nicht und gibt lachend an: Oh nein, ich spiele mich mit meiner Schwester, da spielen wir Puppen, und mit dem kleinen Fredi spiele ich mich auch gern, er ist 13 Monate alt, er ist mein kleiner Bruder“.27
Sexuelle Übergriffe
Beim Baden blieb Adolf Loos stets in der Gegenwart der Kinder und entkleidete sich zeitweise vollständig.28 Erika Pipek sagte aus, dass er sie und Mitzi Fiedler aufforderte ihn anzufassen:
„Er hat wollen, daß wir ihm dort, wo er wischerln tut, angreifen. Wir haben das nicht wollen und haben uns mit den Händen fest an er Badewanne angehalten. Er hat aber so lange herumgetan, bis er unsere Hände freigemacht hat. Er hat es uns dann in die Hand geben. […] Wir haben ihn nicht angreifen wollen, er hat uns aber gezwungen, daß wir ihn angreifen. […] Wie ich nicht mehr greifen wollte, so musste es die Mitzi tun“.29
Mitzi bezog sich auch in ihrer Stellungnahme auf diese Situation und fügte hinzu, dass Loos verlangte, dass sie sein Glied in den Mund nehmen. Als sie dies nicht wollten, habe er sie mehrfach mit dem Mund herangeführt.30Aber nicht nur beim Baden erfolgten Übergriffe. Ida Freudenreich bezeugte, dass Loos Mitzi Fiedler auf ein Bett trug und sich zu ihr legte.31 Fiedler äußerte sich auch zu diesem Vorfall und beschrieb, wie er sie von hinten durch die Arme packte und in das Bett schliff.32 Dort angekommen hätte er sie auf den Mund küssen wollen und beließ es nicht nur hierbei:
„Er hat mich wieder auf das Bett gelegt und dort wo man auf die kleine Seite geht, hat er mich geschleckt. Ich habe das auch nicht wollen. Und ich habe zur Ida gerufen ‚Ida, hilf mir‘, die Ida hat aber gesagt, sie könne nicht, er halte mich zu fest. Der Ida hat er dasselbe gemacht“.33
Thekla Brauner
Die wohl schlimmsten Vorwürfe, welche so nicht mehr in anderen Aussagen vorkamen, stammten von Thekla Brauner – der Großmutter der achtjährigen Erika Pieper. Sie wiederholte während der ersten Einvernehmungen, was ihre Enkelin ihr berichtete:
„Er steckte den Mädchen seinen Finger in den Geschlechtsteil, dann leckter er sie am Geschlechtsteile ab und schliesslich wollte er sein Glied zwischen die Beine der Mädchen stecken, […]. Der Mann sagte hierauf, sie dürfe nicht schreien, sonst komme die Polizei und hole die Kinder. Schliesslich wollte er sein Glied dem Kinde in den Mund stecken. Erike sagte: ‚Pfui, nein!‘, während Mizzi Fiedler erklärte: ‚Geh, so nach ichs statt Dir!‘“.34
Angst und Scham
Während der gesamten Verhandlung, waren die Mädchen weitgehend auf sich allein gestellt und bekamen keinerlei juristische oder psychologische Unterstützung, während sie gegen den Täter und seine Verteidigung aussagen mussten. Häufig war ihnen die genaue Bedeutung bestimmter Begriffe nicht bewusst, sodass sie die Geschehnisse umschrieben, so gut es ihnen möglich war. Substanziellere Anschuldigungen traten erst in späteren Befragungen und auf gezielte Nachfrage hin zutage – vermutlich, weil sich die Kinder bewusst waren, zu unerlaubten Handlungen gedrängt worden zu sein.
Als sie schließlich doch von den Ereignissen berichteten, bestätigten sie in den Augen des Gerichts vermutlich die Ansicht Loos‘, dass sie bereits verdorben seien:
„Vor allem bei der Acht- und Neunjährigen erzeugt die Einvernahme eine durch Angst und Scham bedingte Hilflosigkeit, die sie nur durch die verpönte Verletzung von Sittlichkeitsnormen überwinden können, was aber als Beweis ihrer Verdorbenheit auf sie zurückfällt und ihr Ansehen vor Gericht und in der Öffentlichkeit schmälert“.35
Urteil
Das Gericht entschied Loos von der Anklage wegen Verbrechens der Schändung „begangen dadurch, dass er [die Mädchen] zur Befriedigung seiner Lüste geschlechtlich missbrauchte, indem er sie am Geschlechtsteil betastete, ihnen den Geschlechtsteil leckte und sein Glied mit der Aufforderung in die Hände gab, daran zu reiben, […]“36 freizusprechen. Auch die Anklage wegen Verbrechens der Verführung zu Unzucht wurde fallengelassen.37
Jedoch wurde er für das Verbrechen, der Verführung zur Unzucht „begangen dadurch, dass er zur selben Zeit am gleichen Orte die [Mädchen] zur Begehung und Duldung unzüchtiger Handlungen verleitete, indem er sie veranlasste, als Modelle unzüchtige Stellungen einzunehmen und sich in diesen zeichnen zu lassen“38 für schuldig gesprochen und verurteilt.
Als Strafe wurde ein strenger Arrest von 4 Monaten bestimmt, welcher jedoch vorläufig nicht vollzogen wurde. Stattdessen wurde ihm eine Probezeit von 3 Jahren auferlegt. Das Gericht kam zu diesen Beschlüssen, da sie sich nicht sicher hätten sein können, ob die Mädchen lügen oder nicht gar übertreibend berichten würden. Jedoch gab es für das Gericht keinerlei Zweifel, dass Loos die Mädchen veranlasste, die Stellungen beim Zeichnen einzunehmen, und sie somit zur Unzucht verführt zu haben.39
„Die Absicht, in der sie gewählt wurden, ist unverkennbar bei allen dieselbe: die Geschlechtsteile der Mädchen zur Schau zu stellen“.40 Für das Gericht stand zudem fest, dass die Opfer aus „erregtem Geschlechtsgefühle“41 zu diesen Positionen veranlasst wurden. Man könne in diesem Fall nicht von Kunstfreiheit sprechen, da der Angeklagte selbst zugab, dass „[…] das Zeichnen ein blosser Vorwand und ein lästiges Theater war, das er den Kindern vorzumachen hatte“.42 Das Urteil sei mildernd ausgefallen, da Loos keine bisherigen Vorstrafen oder Verhaltensauffälligkeiten aufwies.43
Kult um die falsche Person B
Wie erkennbar wurde, hat die Gerichtsakte erhebliche Auswirkungen auf das Verständnis des Falls. Dass der öffentliche Diskurs seit dem Wiederauftauchen der Akte nicht um die Aussagen der Kinder erweitert wurde, stellt ein erhebliches Versäumnis dar.
Ich habe mich aus diesem Grund bemüht eben jene Aussagen unverfälscht wiederzugeben und sie aus diesem Grund oft ungekürzt zitiert. Es handelt sich für mich hierbei nicht nur um eine sachliche, sondern eine emotionale Auseinandersetzung. Loos‘ hat es nicht dabei belassen, die Mädchen zu schänden, sondern diffamierte darüber hinaus ihren Charakter sowie den ihrer Angehörigen in der Öffentlichkeit. Gleichzeitig positionierte er sich als Wohltäter und angesehenes Mitglied der Gesellschaft und konnte stets auf die Unterstützung seiner einflussreichsten Freunde hoffen. Anwälte, Sachverständige, Journalisten und weitere prominente Persönlichkeiten waren von Anfang an auf seiner Seite
Wenn eine Person der Öffentlichkeit, dessen Bauwerke man schätzt und deren Texte Teil einer jeden Architekturvorlesung sind, solche Taten begeht – wie verändert sich dann der Diskurs? Die bisherigen Entwicklungen, seit der Veröffentlichung der Akte, zeigen: wenig bis gar nicht. Andreas Weigel argumentiert, „dass ein geringeres Ansehen der Person Loos die Wertminderung seines künstlerischen Werks und Werts bedinge, wodurch das in seine Werke investierte Vermögen Schaden nähme“.44 Aus diesem Grund wird die Thematik weiterhin kleingeredet, verschwiegen oder bewusst beschönigt. Die Biografie wird künstlich reingehalten, damit man weiterhin Profit generieren kann.
Eine andere Zeit
Einige Stimmen neigen dazu, Verfehlungen der Vergangenheit als Ausdruck des damaligen Zeitgeistes zu betrachten. Folgerichtig müsste die heutige Gesellschaft nun besser sein und Sexualstraftaten missbilligen. In ihrem Buch Monsters: What Do We Do with Great Art by Bad People? setzt sich Claire Dederer mit dieser These auseinander und kommt zu einem ernüchternden Ergebnis:
„But what if we rephrased it: what should we do about sins from the past, when we haven’t improved? […] The nation did not raise up with a single voice to say: This is not who we are anymore. We know better. Instead, we elected the grabber president“.45
Es genügt nicht Schandtaten abzutun, in dem man sich auf einen Fortschritt der Gesellschaft beruft. Dabei handelt es sich um leere Relativierungen. Auch der heutige Umgang mit dem Strafverfahren gegen Loos illustriert dies eindrücklich.
Gerade in einer Welt, in der ein Sexualstraftäter Präsident eines der mächtigsten Länder werden kann und so einer Haftstrafe entgeht, ist eine kritische Auseinandersetzung unabdingbar. Und dies vor allem auch in einer Zeit nach der Veröffentlichung der Epstein Akten, welche abermals demonstrierten, das weiße, reiche Männer mit allem durchzukommen scheinen.
Die Stimmen der Opfer zum Schweigen zu bringen, erscheint mir als unvertretbar. Aus meiner Sicht müssen Studierende, Design-Interessierte und die breite Öffentlichkeit stattdessen stärker auf die Verbrechen von Loos aufmerksam gemacht werden, um eine kritische Auseinandersetzung zu ermöglichen und eine unreflektierte Heldenverehrung zu vermeiden.
Ich sehe mich – vor allem als Frau – auf der Seite der Mädchen und hoffe das dieser Text etwas zur Debatte beitragen kann und wird.
Literatur
Dederer, Claire: Monsters: What Do We Do with Great Art by Bad People?, Hodder And Stoughton, 23.05.2024,
Landesgericht Wien. Strafverfahren gegen Adolf Loos. Aktenzeichen Vr 5707/28 [27Vr 5707/28, 7Vr 5707/28, Vr 5707/1928]. Wiener Gerichtsarchiv, 1928.
Weigel, Andreas: Das Strafverfahren gegen Adolf Loos (2015), in: Zur Person Adolf Loos, 05.10.2022, [online], Link (abgerufen am 28.02.2025).
Weigel, Andreas: Druckfrische Makulatur. Christopher Longs „Der Fall loos“ (2015), in: Zur Person Adolf Loos, 13.08.2019a, [online], Link (abgerufen am 28.02.2025).
Weigel, Andreas: Ornament und Verbrechen. Dirty Old Loos und die kleinen Mädchen (2008), in: Zur Person Adolf Loos, 17.08.2019b, [online], Link (abgerufen am 28.02.2025).
Weigel, Andreas: Über, in: Zur Person Adolf Loos, 07.10.2024, [online], Link (abgerufen am 28.02.2025).
Ich empfehle jedem die Webseite von Andreas Weigel zu besuchen. Er ist die Stimme der Vernunft in diesem Themenbereich. Zudem meidet bitte die Bücher Christopher Longs, welcher die Gerichtsakte als irrelevant für sein Buch („Der Fall Loos“) sah und die Mädchen in diesem als „angebliche Opfer“ betitelte.
- Landesgericht Wien. Strafverfahren gegen Adolf Loos. Aktenzeichen Vr 5707/28 [27Vr 5707/28, 7Vr 5707/28, Vr 5707/1928]. Wiener Gerichtsarchiv, 1928, S. 300. ↩︎
- Landesgericht Wien, Strafverfahren gegen Adolf Loos, S. 50. ↩︎
- Landesgericht Wien, Strafverfahren gegen Adolf Loos, S. 300. ↩︎
- Vgl. ebd., S. 38. ↩︎
- Vgl. ebd., S. 48. ↩︎
- Vgl. Ebd. ↩︎
- Ebd., S. 304. ↩︎
- Ebd., S. 26. ↩︎
- Ebd., S. 305. ↩︎
- Ebd., S. 190. ↩︎
- Vgl. Landesgericht Wien, Strafverfahren gegen Adolf Loos, S. 306. ↩︎
- Ebd., S. 300. ↩︎
- Ebd., S. 36. ↩︎
- Vgl. ebd., S. 85. ↩︎
- Vgl. ebd., S. 190. ↩︎
- Vgl. Weigel, Andreas: „Aus erregtem Geschlechtsgefühl“. Die lange verschollenen Gerichtsakten zum Pädophilie- und Missbrauchsprozess gegen Adolf Loos (2015), in: Zur Person Adolf Loos, 15.09.2020, Link (abgerufen am 28.02.2025). ↩︎
- Landesgericht Wien, Strafverfahren gegen Adolf Loos, S. 51. ↩︎
- Ebd., S. 49. ↩︎
- Ebd., S. 301. ↩︎
- Ebd., S. 219 f. ↩︎
- Ebd., S. 219 f. ↩︎
- Weigel, Andreas: Das Strafverfahren gegen Adolf Loos (2015), in: Zur Person Adolf Loos, 05.10.2022, Link (abgerufen am 28.02.2025). ↩︎
- Vgl. Landesgericht Wien, Strafverfahren gegen Adolf Loos, S. 196. ↩︎
- Ebd., S. 169. ↩︎
- Ebd., S. 180. ↩︎
- Ebd., S. 162. ↩︎
- Ebd., S. 63. ↩︎
- Vgl. ebd., S. 31. ↩︎
- Ebd., S. 68. ↩︎
- Vgl. ebd., S. 310. ↩︎
- Vgl. ebd., S. 31. ↩︎
- Vgl. ebd., S. 64. ↩︎
- Ebd., S. 65. ↩︎
- Ebd., S. 34. ↩︎
- Weigel, 2022. ↩︎
- Landesgericht Wien, Strafverfahren gegen Adolf Loos, S.325. ↩︎
- Vgl. ebd., S.325. ↩︎
- Ebd., S. 326. ↩︎
- Vgl. ebd. ↩︎
- Ebd. ↩︎
- Ebd., S. 327. ↩︎
- Ebd. ↩︎
- Vgl. ebd., S. 328. ↩︎
- Weigel, Andreas: Über, in: Zur Person Adolf Loos, 07.10.2024, Link (abgerufen am 28.02.2025). ↩︎
- Dederer, Claire: Monsters: What Do We Do with Great Art by Bad People?, Hodder And Stoughton, 23.05.2024, S. 129. ↩︎
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