Die Odyssee der Arbeitslosigkeit oder die Frustration zur bürokratischen Willkür – Edition „SGB II“

Montagvormittag, ich sitze in der viel zu kleinen WG-Küche gegenüber einer älteren Dame, die mir für eine Studie über die „Lebensqualität und soziale Sicherung in Deutschland“ seit zwei Stunden Fragen über mein Leben stellt, die ich quantifiziert beantworten soll. Ob ich in den letzten 2 Jahren „ALG2, ne Hartz 4, äh Bürgergeld heißt es ja jetzt, ach doch schon bald ‚neue Grundsicherung‘ bezogen hätte, und wie meine Erfahrungen damit wohl gewesen seien. Meine in Zahlen gefassten Angaben wirken erschreckend auf sie. Nach der offiziellen Befragung unterhalten wir uns kurz über die Situation, welche ich im Kontakt mit dem Jobcenter tatsächlich erleben durfte, und sie kann der Realität der bürokratischen Willkür selbst kaum glauben schenken.

Da ist mir wieder aufgefallen, dass viele Leute – egal ob sie Bürgergeldempfänger*innen verachten oder sie verteidigen – selten selbst mit dem Jobcenter in Berührung kommen. Sie wissen nicht von der existentiellen Frustration, die sich in das Knochenmark von Bürgergeldempfänger*innen eingraviert hat, welche das Thema auf einer persönlichen Ebene nachvollziehbar macht. Dieser Artikel ist dafür da, dies zu remedieren. Dass die meisten von uns lediglich einen gesundheitlichen Notfall, eine Wirtschaftskrise oder eine Kündigung entfernt vom nervenraubenden Kontakt mit dem Jobcenter leben, sollten wir uns ins Gedächtnis rufen. Hier lest ihr deshalb einen persönlichen Erfahrungsbericht über die bürokratische Odyssee des Arbeitslosseins in Deutschland.              
(Für mehr persönliche Erfahrungsberichte von Leuten, die oft viel schlimmeres erlebt haben und weniger privilegiert sind als ich, schaut gerne bei „Sanktionsfrei“ vorbei. Dort findet ihr auch Wege, wie ihr Personen im juristischen Struggle mit dem Jobcenter unterstützen könnt.)

Erstmal ein kleiner Abriss davon, wie es dazu kam, dass ich im Bürgergeld gelandet bin – es gibt ja doch oft einen Impuls zur Rechtfertigung des vermeintlich eigenen wirtschaftlichen Versagens, oder die Angst davor, medial als „faule Totalverweigerin“ abgestempelt zu werden – unliebsame Grüße gehen raus an Carsten Linnemann.

Ich glaube, bei mir war das eine klassische Geschichte:

Ich habe viel zu lange studiert, aber mit etwas Glück und Vitamin B doch einen guten Job gefunden. Nach ein paar Jahren änderten sich die wirtschaftlichen Gegebenheiten, die Kündigung kam, Arbeitslosengeld (auch „ALG 1“ genannt“) wurde beantragt.1

Ich habe ein Jahr ALG 1 mit thematisch passenden Fortbildungen, Bewerbungsmarathonen, Jobmessen, Vorstellungsgesprächen und Assessment Centern hinter mir – Assessment Center sind übrigens ein ganz eigener Höllenkreis, den Dante Alighieri sich noch gar nicht vorstellen konnte.

Dazu begann der Einzug der KI in den HR-Bereich, und nun muss man sich auch noch davor hüten, dass digitale Pseudo-Intelligenzen die eigene Person überzeugend genug finden müssen, damit jemals ein echter Mensch den eigenen Lebenslauf auch nur zu Gesicht bekommt.

Letztlich bin ich an der Arbeitgebersuche nach der eierlegenden Wollmichsau gescheitert. Mal lag’s am Defizit der Arbeitserfahrung, mal hatte ich nicht die richtige Erfahrung, mal hatte ich nicht genug studiert, mal nicht das richtige studiert oder zu viel studiert für TVöD Tabellen, mal lag‘s an Anxiety und Cringe, die in mir durch verbale Profilierungsduelle Anfang 20er Finance Bros in Gruppeninterviews ausgelöst wurden. Ein Jahr hab ich’s versucht, dann war die Schonzeit vorbei, jetzt gibt’s halt Bürgergeld, yeah…

Worauf mich der relativ wohlwollende Kontakt mit dem Arbeitsamt und dessen Bemühen, mich wieder in die vollzeitarbeitende Bevölkerung zu reintegrieren, definitiv nicht vorbereitet hat, ist das Pandämonium des Lebens unter dem SGB II. Dazu später mehr.

Nun erstmal: 

Ich startete ganz sachte mit der Beantragung des Bürgergelds und ein paar Tipps hierzu, nach denen mich keiner gefragt hat, aber ich gebe sie trotzdem: In weiser Voraussicht sollte die Beantragung immer so schnell wie möglich vor dem Inkrafttreten des eigentlichen Anspruchs auf Bürgergeld erfolgen.

Wenn ihr also wisst, dass ihr in 3 Monaten vermutlich Bürgergeld benötigt, stellt euren Antrag lieber sofort. Die Räder der Amtsbürokratie drehen sich langsam – falls ihr es zum gegebenen Zeitpunkt doch nicht braucht, könnt ihr den Antrag abbrechen.

Am allerwichtigsten ist jedoch: Das Jobcenter darf sich laut Gesetzestext bis zu sechs (6!!!) Monate Zeit lassen für die Entscheidung über euren Antrag.  Dieses Recht wird, je nachdem, wer für euren Fall zuständig ist, sehr gern ausgereizt.

In bestehenden Notsituationen gibt es (theoretisch) Mittel und Wege, dem Prozess etwas Feuer unter dem Hintern zu machen. Von Anträgen auf Darlehen vor dem Erhalt des Bewilligungsbescheides (welcher in meinem Fall gekonnt ignoriert wurde), bis hin zu offiziellen Amtsbeschwerden, Widerspruchseinlegung und Prozessen vor dem Sozialgericht bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Entscheidungsfristen seitens des Jobcenters (was dann natürlich auch wieder ein paar Monate Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen kann), ist alles möglich. Im Notfall wendet ihr euch bitte an eure lokale Sozialberatung.

So viele menschengemachte Schrecken einem im Jobcenter begegnen können, so angenehm war mein erster Kontakt zu dieser furchtbaren Institution.

Ich wurde zu einem persönlichen Termin ins lokale Jobcenter meines Bezirks eingeladen, wobei meine Daten von der Leistungsabteilung freundlich aufgenommen wurden – an dieser Stelle kommen aber besagte Privilegien ins Spiel: Man war mir gegenüber wesentlich freundlicher als zu anderen Menschen, die nicht weiß waren, nicht Deutsch auf C2-Niveau gesprochen haben oder anderweitig marginalisiert waren. Im gleichen weitläufigen Open Space Concept Büro, ohne großartig trennende Wände, saßen sie genauso arbeitslos wie ich herum und wurden dennoch als Ungleiche behandelt. Auf Grund der räumlichen Gestaltung kann ich in meiner Wartezeit die Gespräche über ihre Lebenssituation gut mithören, Privatsphäre ist im Bürgergeld wohl überflüssig.

Danach ging es zur Vermittlungsabteilung. Also ein Stockwerk höher im Jobcenter-Komplex. Ab hier existieren auch wieder gut abgeschirmte Einzelbüros. Wem welche Job- und Fortbildungsmöglichkeiten angeboten werden, ist wohl doch privater als wer seine Angehörigen pflegen muss. Nach der Aufnahme meiner früheren Arbeitstätigkeiten durfte ich freundlicherweise äußern, wie ich mir meinen weiteren beruflichen Weg ab jetzt so vorstellen würde. Mit meinem „Zukunftsplan“, den ich mir im Vorhinein zurechtgelegt hatte, stellte ich mein Bestreben dar, mit einer Umschulung in die IT-Branche zu wechseln. Ich hatte mir die passende Fortbildung bereits herausgesucht, das Angebot hierzu vorliegen und meine Legitimierungen für den Wechsel einstudiert und rezitiert. 

Man müsse ja so eine Fortbildung erstmal vor dem Steuerzahler rechtfertigen. Dies sei ja sehr teuer. Man wüsste ja gar nicht, ob ich die Kompetenz für diesen Bereich hätte. Man wüsste ja nicht, ob ich nach einem Jahr Arbeitslosigkeit überhaupt in der Lage wäre, in Vollzeit an einer 9-to-5 Fortbildung vertragskonform teilzunehmen.

Also wurde ich in eine einmonatige Maßnahme verfrachtet, die meine „Eignung“ feststellen und überprüfen sollte, ob ich als verkommene Arbeitslose überhaupt noch in der Lage sei, regelmäßig zu vereinbarten Terminen zu erscheinen und mitzuarbeiten.  Ich dachte: „Na gut, das nehme ich in Kauf für die (vermeintliche) Traumfortbildung!“ An dieser Stelle war ich lediglich heilfroh, dass das Jobcenter nicht meine Krankenakte einsehen konnte.           

Denn: Hätten die hiesigen Sachbearbeiter*innen die Diagnosen „ADHS, Autismus und depressive Episoden“ gesehen, wäre ich wahrscheinlich erstmal zu einem psychologischen Gutachten verdammt worden – einen Umstand, den ich schon aus anderen Erfahrungsberichten kannte2: Indem man küchenpsychologisch von Sachbearbeiter*innen des Jobcenters auf Arbeitstauglichkeit geprüft wird, deren klinische Kompetenz lediglich aus dem Selbsthilferatgeber auf dem Kaffeetisch in ihrem Büro besteht, erlangt man einen Status als arbeitsunfähiger Mensch qua psychisch durchs Jobcenter induzierter Instabilität.

Auf geht’s: neues Angebot für die Eignungsmaßnahme einholen, bürokratisch alles organisieren, Anträge einreichen. Der eigentliche Fortbildungstermin sitzt mir im Nacken. Als alles eingereicht ist und der Bearbeitungszeitraum anfängt, beginnt auch die Warterei: Es dauert und dauert und dauert. Ich warte aber nicht nur auf die Entscheidung über die Eignungsmaßnahme, sondern auch auf die Bearbeitung des Bürgergeldantrags.

Die Monate verstreichen, das Geld wird knapp. Ich stelle immer wieder Anfragen zum Bearbeitungsstatus und Anträge auf Darlehen. Am Telefon (wenn ich durchkomme) heißt es: „Ist in Bearbeitung, rufen sie nächste Woche nochmal an“. Bei der Vermittlungsabteilung kann keine Entscheidung gefällt werden bis der Bürgergeldantrag durch ist. Ich kann telefonieren noch und nöcher, wer für meinen Antrag auf Bürgergeld verantwortlich ist, bleibt für mich ein Buch mit sieben Siegeln.

Dann, eines Montagmorgens um 8 Uhr in der Früh, 4 Monate nach der Antragsstellung, stehen zwei Frauen vom Außendienst des Jobcenters live und in Farbe vor meiner Haustür.3

„Guten Morgen, wir sind vom Jobcenter Außendienst hier, um uns Ihre Wohnung anzuschauen. Können Sie uns hereinlassen?“

Worte, die niemand jemals hören will

Schlaftrunken stehe ich dem unangekündigten Besuch zwei älterer Damen mit Klemmbrett gegenüber, die mir ihren Ausweis vom Jobcenter ins Gesicht halten. Mit Argusaugen betrachten sie den hinter mir gelegenen WG-Flur und meine verwirrten Mitbewohnenden, die sie ebenfalls aus dem Bett geholt haben.

„Warum sind Sie hier?“

„Darüber wurde ich nicht informiert. Ich weiß auch nicht, um welche Sachverhalte es geht. Und Sie können nicht so einfach in die Wohnräume meiner Mitbewohnenden gehen, die gehören ja nicht zu meiner Bedarfsgemeinschaft.“

„Sie haben das Recht, uns den Zutritt zu verweigern. Das müssen wir aber vermerken und das kann negative Konsequenzen für Sie haben.“

„Dann gehen Sie bitte, ich muss erst einmal Kontakt zum Jobcenter aufnehmen.“

Weg waren sie, als ob sie nur eine Phantomerscheinung gewesen wäre. Meine WG und ich standen verwirrt da und sahen einander erniedrigt in die Augen.

Unverzüglich machte ich mich auf den Weg in das verantwortliche Jobcenter, um herauszufinden, was hier eigentlich vor sich ging. Nach ein paar frustrierenden Gesprächen an der Rezeption, weiteren Telefonaten und Warteschleifenfegefeuern wurde mir mitgeteilt, dass mein Anspruch auf Bürgergeld vorerst gestrichen wurde, weil ich meinen „Mitwirkungspflichten“ nicht nachgekommen sei.

Diese sogenannte „Versagung“4 wurde mir natürlich nur mündlich mitgeteilt – gegen einen schriftlichen Bescheid könne ich ja Einspruch erheben. Obwohl hierzu anscheinend keine weiteren Informationen vorlagen, konnte ich diesmal tatsächlich einen persönlichen Termin bei der ominösen Person ausmachen, welche für meinen Antrag verantwortlich war.

Nicht einmal zwei Stunden nachdem ich es geschafft hatte, einen hoffentlich klärenden Termin mit besagter Sachbearbeiterin auszumachen, erhielt ich den wahrscheinlich frustrierendsten Anruf meines Lebens. Am Apparat begegnete mir die in Menschenform gegossene bürokratische Willkür. Sie war mehr als genervt von mir und ließ mich dies deutlich spüren.

Sie regte sich darüber auf, dass ich ständig Nachfragen zum Bearbeitungsstatus hätte, und ihre Zeit darüber hinaus damit verschwenden würde, einen Termin bei ihr auszumachen. Sie fragte, wie ich es wagen könnte, Sozialleistungen zu verlangen, aber meinen gesetzlichen Pflichten nicht nachzukommen.

Nachdem ihre Flut der angestauten Wut an meine Brandung gecrashed war, konnte ich zum ersten Mal eine Antwort auf die Frage erhalten, warum mein Antrag nicht weiterbearbeitet wird. Und was für eine Antwort das war…

Bevor ich das Rätsel lüfte, hoffe ich inständig darauf, dass ich nicht die einzige Person wäre, die durch die folgenden Aussagen in den Wahnsinn getrieben werden könnte:

„Ihr Antrag kann nicht abschließend bearbeitet werden, weil ich ungeklärte Fragen zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft habe. Da Sie in derselben Wohnung wie eine Person des anderen Geschlechts leben, muss ich zunächst davon ausgehen, dass Sie in einem eheähnlichen Verhältnis leben und uns damit willentlich finanzielle Tatsachen vorenthalten“.

Das ist schon wahnwitzig, oder? Unabhängig davon, dass ich zu der Zeit auch mit einer Person desselben Geschlechts zusammenwohnte und es sich die Person am Apparat offenbar nicht vorstellen konnte, dass ich auch mit dieser Person eine romantische Beziehung führen könnte.  Weder in der einen noch der anderen Konstellation war dies der Fall. Ich glaube, die Person am Telefon wusste ernsthaft nicht, was eine normale WG in Berlin ist?

„Ich führe kein eheähnliches Verhältnis mit irgendwem. Das habe ich im Antrag auch so angegeben.“

„Deswegen glaube ich ja, dass Sie mir willentlich etwas vorenthalten.“

„Ich könnte Beweise vorlegen, dass ich in einem eheähnlichen Verhältnis lebe, wenn das der Fall wäre. Aber wie soll ich denn beweisen, dass dies nicht der Fall ist?“

 „Das können Sie nicht beweisen. Das liegt ganz allein in meinem Ermessen und meine Einschätzung kennen sie ja bereits.“

„Und wie kann ich Ihre Einschätzung verändern?“

„Indem sie den Außendienst Ihre Wohnung untersuchen lassen. Die schauen sich dann all Ihre Schlafzimmer, Betten, Kleiderschränke und so weiter an und geben mir dann eine geschulte Einschätzung, was wahr ist.“

„Ich weiß, dass ich das Recht darauf habe, Sie nicht in meinen Wohnraum zu lassen und Sie haben keinen Anspruch darauf, die Wohnräume meiner Mitbewohnenden zu begutachten. Außerdem schreibt das SGB II vor, dass es für mich keine negativen Konsequenzen durch das Wahrnehmen dieser Rechte geben darf.“5

„Das mag sein, aber wenn sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, muss ich davon ausgehen, dass sie mich anlügen, und dann kann ich Ihren Antrag nicht genehmigen.“

„Das heißt, Sie zwingen mich dazu meine Rechte abzutreten?“

„Nein, wir zwingen Sie zu gar nichts. Sie geben ihre Rechte wenn, dann freiwillig auf.“

„Wenn ich meine Rechte nicht freiwillig aufgebe, streichen Sie mir die mir zustehenden Sozialleistungen?“

„Nein, ich gehe ja davon aus, dass diese Leistungen Ihnen gar nicht zustehen.“

„Das heißt, ich bin dazu gezwungen, dass Fremde meine Wohnräume und die von unbeteiligten Dritten durchsuchen, wenn ich Bürgergeld erhalten will!“

„Nein, wir führen gar keinen Zwang auf Sie aus.“

(Die weiteren Minuten zirkuläre Argumentation erspare ich euch hier mal…)

Spätestens ab diesem Moment wusste ich, dass rationale Diskussion und logische Argumentation hier kein en Platz haben, und ich Erniedrigung sowie Asche auf meinem Haupt ertragen müsste. Also knicke ich ein und bat um einen neuen Termin mit dem Außendienst, um die Sache hinter mich zu bringen. Es wurde angemerkt, dass es Wochen dauern könnte, bis der Außendienst wieder Zeit für mich aufbringen könnte, weil es angeblich nur 3 zwei Personen Teams für Gesamtberlin gäbe.

Mir war es wichtig anzumerken, dass der nächste Termin nicht unangekündigt sein würde, weil ich nicht wochenlang 24/7 zuhause auf den Außendienst warten kann. Dieses kleine Zugeständnis wurde mir bedingt gewährt. Danach hat die Person am anderen Hörer – immer noch in genervtem Ton, aber wahrscheinlich mit einem inneren Gefühl der Genugtuung – aufgelegt und prompt in Eigenmacht meinen ausgemachten Termin (welcher erst in 3 Wochen gewesen wäre) aus dem System gestrichen. Dann ging das Warten von vorne los.

Was macht die ganze Argumentation logisch so perfide? Man hat Rechte, gewisse Dinge zu verweigern, und einem darf durch das Wahrnehmen dieser Rechte kein Nachteil entstehen. Die Mitwirkungspflicht ist nun aber so gestaltet, dass man durch das Wahrnehmen der eigenen Rechte der Pflicht zur Mitwirkung nicht nachkommen kann. Tja, doomed if you do, doomed if you don’t.

An dieser Stelle müsste eigentlich eine juristische Überarbeitung der jeweiligen Gesetzestexte vorgenommen werden – @Lage der Nation, warum macht ihr darüber nicht mal eine Podcastfolge? Das kann ich mir aber weder unter Bärbel Bas noch ganz bestimmt nicht unter „Totalverweigerer“ Friedrich Merz oder seinem kleinen Debatten-Gollum Carsten Linnemann vorstellen.

Manch einer mag sich fragen, warum ich im vorherigen Telefonat so versessen auf eindeutige Aussagen der anderen Person drängte, um mir die Situation verständlich zu machen – Spoiler:  bisschen Autismus ist auch mit am Ball.

Hierzu möchte ich anführen, dass dies, nicht nur von mir gewollt, meine letzte persönliche Interaktion jemals mit ihr war. Eigenständig Kontakt zu gewissen Personen, die für den eigenen Fall verantwortlich sind, aufzunehmen, ist in allen Fällen, in denen einem nicht freiwillig von Beamt*innenseite Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, de facto unmöglich. 

Ich konnte die Festnetznummer, die mich angerufen hat, nicht zurückrufen. Ich konnte keine an die Person explizit gerichtete Nachricht als Mail oder in der Jobcenter App schicken. Wenn diese Beamt*innen keinen Kontakt mit jemandem wollen, kommt dieser Kontakt nicht zustande.

Ich wusste bis zu diesem Anruf nicht einmal den Namen der für meinen Antrag verantwortlichen Person. Auch wenn dies teilweise aus sehr berechtigtem Eigenschutz der Beamt*innen als Praxis etabliert ist, macht es dies nicht weniger frustrierend angesichts der desaströsen kommunikativen Lage.

„Guten Morgen, wir sind vom Jobcenter-Außendienst. Wir sind hier, um uns Ihre Wohnung anzuschauen. Können Sie uns hereinlassen?“

Worte, die ich immer noch nicht hören will, aber über mich ergehen lasse

Ein paar Wochen später erfolgt dann der so lala angekündigte zweite Termin mit dem Außendienst – die Außendienstler hatten sich doch tatsächlich die Mühe gemacht, 15 Minuten vor ihrer Ankunft bei mir anzurufen. Diesmal habe ich also zwei Männer mittleren Alters in unsere Wohnung gelassen, mit dem Vorbehalt, dass sie mein Zimmer und die Gemeinschafträume begutachten können, aber es keine Einwilligung meiner Mitbewohnenden für deren Schlafzimmer gibt.

Begleitet von rumdrucksenden Überzeugungsversuchen, ob sie nicht doch die anderen Zimmer auch angucken könnten, beäugten sie meines – ich konnte sie zumindest ein bisschen auf Abstand halten und in ihrer Schnüffelei einschränken, da ich zu dem Zeitpunkt eine Grippe hatte und dementsprechend eine Maske trug. Einer der beiden schien fast mehr skeptisch darüber zu sein, dass ich aus sozialem Anstand eine Maske anhatte, einfach weird.

Es wurde ausführlich mein Bett begutachtet, um nach willkürlich erscheinenden Kriterien festzulegen, ob dies nun ein Ehebett sei oder nicht. Danach ging es an meinen Kleiderschrank. Eine signifikante Konzentration an Kleidung des anderen Geschlechts sei ausschlaggebend dafür, ob ich ihn mir mit einer anderen Person teilen würde, weil Personen in einem eheähnlichen Verhältnis natürlich nur einen Kleiderschrank haben können. Achtung Sarkasmus und fehlendes Style-Verständnis des Jobcenters.

Schließlich konnte ich sie gerade noch davon abhalten, in meinen Unterwäscheschubladen herumzuwühlen – so viel Sittlichkeit wurde der Situation dann doch zugestanden (was übrigens nicht für alle gilt, die ähnlich überprüft werden7). Abschließend wurden mir noch einmal Fragen gestellt, auf die ich schon zigmal schriftlich geantwortet habe, während man sich Badezimmer und Küche anschaute.

Auf die Frage hin, ob wir in der WG denn Lebensmittel teilen würden und wie die Kühlschrank Ordnung festgelegt sei, beging ich einen fatalen Fehler. Ich entgegnete, dass ich meine Mahlzeiten sehr genau plane und meine Lebensmittel nicht teilen würde. Dabei rutschte mir eine Begründung heraus, die ich unter Freund*innen öfter lapidar verwende. „Hat vielleicht etwas mit meinem Autismus zu tun.“

Dieser Kommentar öffnete die Flutschleusen zu einem Gespräch, bei dem mir meine eigene Behinderung gemansplained wurde.8 Es wurde sogleich in Frage gestellt, ob ich denn überhaupt arbeitsfähig sei und nicht doch andere Sozialleistungen in Anspruch nehmen sollte, weil ich für Bürgergeld ja gar nicht geeignet wäre – man solle ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (ich wünschte, er würde mir wirklich mal zur Verfügung stehen). Der mich bevormundende Mann schien zudem einen Fernsehbericht, den er über „Mutismus“ gesehen hätte, mit meiner Diagnose zu verwechseln.9

Nachdem ich diese Konservation dann doch irgendwann, irgendwie abwimmeln konnte, habe ich bei der Verabschiedung eine Kopie des Untersuchungsprotokolls verlangt – ein Recht, das mir juristisch zusteht.10 Der Federführer der beiden hat sich aber nicht die Mühe gemacht, Durchdruckpapier mitzunehmen und konnte mir deswegen keine Kopie aushändigen.

Als ich ihn darauf hinwies, dass es dann mein Recht wäre, ein Foto seiner Notizen machen zu dürfen11, haben die beiden sich sehr schnell aus dem Staub gemacht, mit dem Hinweis „sie können ja eine Kopie beantragen“ – von der ich natürlich nie wissen kann, ob sie auch tatsächlich dem Original entspricht, falls ich die daraus resultierende Amtsentscheidung anfechten möchte.

Was ist also nun aus dem Bürgergeldantrag geworden?

Zwei Wochen später kam die Bewilligung und die ganze Summe wurde mir rückwirkend ausgezahlt. Ich konnte die privaten Kredite zurückzahlen, die ich aufnehmen musste, um nicht obdachlos zu werden, die Streichung meines Anspruchs auf Leistungen ist aus den Akten verschwunden und ich habe nie wieder etwas meiner mysteriös-mies gelaunten Telefonperson gehört. Ich hoffe, sie hat sich mittlerweile abgeregt und terrorisiert keine anderen potenzielle Bürgergeldempfangende mit ihren „eheähnlichen“ Fantasievorstellungen.

Anträge auf Fortbildungen wurden ganz brav vom Arbeitsamt genehmigt (hierfür ist nämlich auch beim Bürgergeld seit 2025 das Arbeitsamt und nicht das Jobcenter zuständig). Nach einer 5-monatigen Odyssee durfte ich endlich mal wieder ohne Existenzkrise durchatmen und mich auf meine anstehende Umschulung freuen – eine Vorfreude, mit der ich, wie sich über das nächste Jahr herausstellen sollte, sehr falsch lag, aber dazu ein anderes Mal mehr.

Ab jetzt kommen nur noch Polemik und ein paar Tipps für die Arbeitslosigkeit, denn god knows: die nächste Rezession will be upon us:

Bürgergeld empfangen sucks major ass (ich hab euch hier aus Platzgründen, nicht mal die Hälfte meines Grolles aufgetischt). Wenn es euch möglich ist, gönnt euch so lange wie möglich ALG 1 – dafür müsst ihr in den letzten 30 Monaten zumindest 12 Monate einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein.

Dies könnt ihr durch Fortbildungen gut in die Länge ziehen (im Gegenzug kann man euch dann aus der Arbeitslosenstatistik rausschummeln, die jährlich hier veröffentlicht wird), denn jeder Tag Vollzeitfortbildung verbraucht nur einen halben Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld, will heißen: vier Monate Fortbildung verbrauchen nur zwei Monate Anspruch.12 Am Ende einer Fortbildung, bleiben immer noch zumindest 90 Tage Anspruch übrig, damit man genug Zeit hat, sich einen neuen Job zu organisieren.13

Ab diesem Zeitpunkt bekommt ihr jedoch sehr wahrscheinlich keine weiteren Fortbildungen mehr genehmigt. Darüber hinaus kann sich sowieso kein normaler Mensch solche Fortbildungen aus der eigenen Portokasse bezahlen – wir reden hier von mindestens 3.000 Öcken pro Monat. Dabei sagt diese Summe nichts über die tatsächliche Qualität solcher Fortbildungen aus – trust me.

Falls ihr vor dem ALG 1 in einem Minijob gearbeitet habt, könnt ihr diesen abzugsfrei fortführen (was im Bürgergeld wiederum nicht so einfach ist). Macht euch mit einem Kleingewerbe selbstständig, falls ihr Bock darauf habt. Denn ihr könnt euch sogar für einzelne Tage, an denen ihr selbstständig tätig seid, vom ALG 1 für diese spezifischen Tage abmelden.14 Vergisst dabei aber nicht die Krankenversicherung als Selbständige! Euch entgeht dadurch zwar ein Tagessatz Arbeitslosengeld, aber dieser Tag mit Einnahmen durch die Gewerbetätigkeit ist in den meisten Fällen besser entlohnt und sieht besser auf dem Lebenslauf aus. Erinnert sich noch jemand an die „Ich-AG“? Die 2000er liegen ja wieder im Trend.

Alles in allem: 5/7 (oldschool Meme15), Rant over, und bitte nie wieder.

Vielleicht gibt es irgendwann nochmal einen Artikel von mir zur Odyssee der Fortbildungsmaßnahmen in der Arbeitslosigkeit. Bis dahin tüdelü und viel Erfolg auf dem Arbeitsmarkt!

  1. Hier ist übrigens Vorsicht geboten, in welchem Verhältnis man mit dem ehemaligen Arbeitgeber auseinander geht. Die Entscheidung über das ALG 1 benötigt nämlich maßgeblich, dass der vorherige Arbeitgeber zeitnah die korrekten Informationen über das vergangene Arbeitsverhältnis einreicht. Sollte dies nicht passieren, kann man schon mal ein paar Monate auf, die einem zustehende, Sozialleistung warten. ↩︎
  2. Link ↩︎
  3. Bevor jemand sich über „faule“ Arbeitslose aufregt, die um 8 Uhr morgens noch nicht auf Jobsuche sind: Ich habe zu der Zeit einen Minijob in der Gastro gearbeitet, um in den Monaten, wo ich auf das Bürgergeld gewartet habe, nicht obdachlos zu werden, und da arbeitet man schonmal Sonntag spätabends. Außerdem lasst Leute auch mal ausschlafen, wirklich bitte. ↩︎
  4. So heißt es nach § 66 Absatz 1 SGB I, Link ↩︎
  5. Link, Link ↩︎
  6. Übrigens ein sehr guter Song von Rainbow. ↩︎
  7. Link ↩︎
  8. Ja, ich bin autistisch und benutze für mich selbst das Wort „behindert“. Wer auch immer damit ein Problem hat, kommt mal klar und lässt Leute für sich selbst sprechen. ↩︎
  9. Macht es gerne besser und lest euch was aus vernünftigen Quellen zu den zwei sehr verschiedenen Diagnosen „Autismus“ und „Mutismus“ durch, dann habt ihr noch was sozial-relevantes gelernt. ↩︎
  10. Link ↩︎
  11. Mir ist im Nachhinein aufgefallen, dass es dieses Recht wohl nicht gibt. Es war eine Information, die ich von einer Sozialberatung erhielt. Dies ändert aber nichts daran, dass mir mein Recht auf Einsicht und Kopie des Prüfberichts verweigert wurde. ↩︎
  12. Link, S.9 ↩︎
  13. Link ↩︎
  14. Link ↩︎
  15. Link ↩︎

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